Die Jagd auf Wildgänse beginnt am 1. September und dauert bis zum 28. Februar des folgenden Jahres.
Beschreibung: Der Körper der Wildgänse ist mit dichtem, wasserabweisendem Gefieder bedeckt, das sie regelmäßig mit dem fetthaltigen Sekret ihrer gut entwickelten Bürzeldrüse pflegen. Das Gefieder ist wasserdicht und bei vielen Arten, besonders bei den Männchen, farbenreich. Gänse haben einen gedrungenen, kräftigen Körper mit einem verhältnismäßig kleinen Kopf, der häufig auf einem langen Hals sitzt. Ihre Schnäbel sind für die Nahrungsaufnahme sowohl an Land als auch im Wasser angepasst. Die Beine sind im Verhältnis zum Körper sehr kurz und besitzen je vier Zehen; drei davon zeigen nach vorn und sind durch Schwimmhäute verbunden, wodurch sich die Vögel schnell im Wasser bewegen können. Während der Mauser verlieren die meisten Arten ihre Schwungfedern gleichzeitig. In dieser flugunfähigen Zeit ist ihre Färbung unauffälliger und bietet besseren Schutz. Daunen und eine Fettschicht unter der Haut übernehmen dann die Wärmeisolierung. Wildgänse legen einfarbige Eier, aus denen Jungvögel schlüpfen, die unmittelbar außerhalb des Nestes leben können.
Lebensraum und Ernährung: Wildgänse leben überwiegend in der Nähe von Wasser, in Feuchtgebieten, an Flussmündungen sowie an Fluss- oder Meeresküsten. Einige Arten verbringen einen großen Teil ihres Lebens auf offener See und kommen nur zur Paarung und zur Aufzucht der Jungen an Land. Die meisten nehmen ihre Nahrung auf oder nahe der Wasseroberfläche auf, während andere auch an Land grasen und Gras sowie weitere Pflanzen fressen. Wildgänse verschlucken regelmäßig kleine Steine, die in ihrem Muskelmagen als Gastrolithen zum Zerkleinern der Nahrung dienen.
Flug: Die meisten Wildgänse sind ausgezeichnete Flieger. Viele Arten legen als Zugvögel große Entfernungen zwischen ihren Brut- und Überwinterungsgebieten zurück. Diese Strecken können mehrere Tausend Kilometer betragen.
Die Jagdzeiten und Jagdmethoden dienen nur zur Über unsrmation. Verbindliche Termine, Genehmigungen und Bedingungen werden nach den geltenden Vorschriften und den Regeln des jeweiligen Jagdreviers bestätigt.