Die Jagd auf Waldschnepfen beginnt am 1. August und endet am 29. Februar des folgenden Jahres.
Die Waldschnepfe, regional auch unter verschiedenen anderen Namen bekannt, trägt auf dem Rücken braun-kastanienfarbenes und am Bauch aschbraunes Gefieder. Querstreifen unterstützen ihre Tarnung im Wald. Auf dem Kopf befinden sich dunkle Streifen, die sie von anderen Schnepfenarten unterscheiden. Ihre großen schwarzen Augen sitzen hoch am Kopf und ermöglichen ein sehr weites Gesichtsfeld von nahezu 360 Grad. Neben dem guten Sehvermögen besitzt die Waldschnepfe auch ein außerordentlich gut entwickeltes Gehör.
Die Waldschnepfe ist ein verhältnismäßig kleiner Vogel. Sie wird etwa 30 Zentimeter lang, erreicht eine Flügelspannweite von ungefähr 60 Zentimetern und wiegt als erwachsenes Tier zwischen 220 und 420 Gramm. Die Weibchen sind gewöhnlich etwas größer als die Männchen. Meist handelt es sich um Zugvögel, die in unserem Gebiet nur für kurze Zeit im Frühjahr und Herbst zu sehen sind, wenn sie nach Norden und wieder zurück ziehen.
Paare bilden sich im März und April sowie erneut im Juni. Die Vögel brüten überwiegend in Nordeuropa, gelegentlich aber auch in unserer Region. Die Waldschnepfe ist ein geschätztes Jagdwild, insbesondere in Dalmatien. Dort wird sie vom 16. Oktober bis zum Ende des Februars bejagt.
Gewöhnlich wird sie beim Flug oder mit Hunden bejagt, wobei die Arbeit mit Hunden häufig erfolgreicher ist. Jäger in Dalmatien bevorzugen diese Methode wegen des Geländes, in dem Waldschnepfen meist vorkommen: junge Wälder mit Unterholz auf feuchtem Boden. Eingesetzt werden Vorstehhunde wie Deutsch Kurzhaar, Setter oder Bretonen. Die Jagd findet häufig an Waldrändern statt, an denen die Schnepfen nach Sonnenuntergang erscheinen, um auf den Feldern Nahrung zu suchen.
Für die Jagd werden Flinten mit feinem Schrot verwendet, vorzugsweise mit offenen Chokes, um eine breitere Garbe zu erzielen. Die Waldschnepfe ist eine besonders geschätzte Wildart, vor allem unter Anhängern des Jagdtourismus.
Die Jagdzeiten und Jagdmethoden dienen nur zur Über unsrmation. Verbindliche Termine, Genehmigungen und Bedingungen werden nach den geltenden Vorschriften und den Regeln des jeweiligen Jagdreviers bestätigt.